Justiz lässt sich nicht auf der Nase herumtanzen 

Der Sachverhalt ist für die meisten klar. Wenn auch nicht für alle. So scheint die Bamberger Tageszeitung Schwierigkeiten zu haben. Die WebZ will deshalb noch einmal nachbessern.

Ein “beschleunigtes Verfahren” üblich und angemessen

Am Mittwochabend (5.7.23) haben sich Aktivisten der Letzten Generation in Bamberg auf die Markusstraße geklebt, damit die gesamte Kreuzung für drei Stunden blockiert – nur einen Tag später standen sie im Eilverfahren vor dem Bamberger Amtsgericht. Und das verurteilte die Klimakleber.
An diesem Verfahren entsprechend der Regeln eines sog. beschleunigten Verfahrens gemäß der Strafprozessordnung beißen sich jetzt die Anhänger der Letzten Generation bzw. der Klebeaktivisten fest. Unterstützt werden sie vom „Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein“ und der „Neuen Richtervereinigung“.n dieser Stelle soll nicht vergessen werden, dass demgegenüber der der renommierte “Deutsche Anwaltverein”, das “beschleunigte Verfahren” für üblich und angemessen hält auch im konkreten Fall der Klebeblockaden wie dem BR gegenüber angegeben.
Das Amtsgericht hat nach über zehnstündiger (!) Verhandlung ein Urteil gesprochen: das Verfahren dauerte bis nach Mitternacht. >vgl. WebZ-Berichte in den vergangenen Tagen.

Kein Mittel gescheut, den Prozess zu verlängern

Warum das Verfahren so lange gedauert hat, kann man unabhängigen Berichten entnehmen, so sollen seitens der Angeklagten rd. 40 Anträge gestellt worden sein. Dass die Abarbeitung dieser Vielzahl Zeit kostet, kann man sich denken. Da für viele Bürger/innen als Zeugen des Geschehens der Tatbestand klar zu erkennen war, entspricht es nur deren Erwartung, dass die Justiz angemessen handelt.
Der FT stellt sich die Frage: “War das Schnellverfahren angemessen oder verletzte es die Rechte der Klimakleber?“ Dass diese Fragestellung den Absichten der Betroffenen entspricht, sollte auf der Hand liegen. Kein Wort davon, dass während des Verfahrens von den Angeklagten immer wieder Pausen verlangt und gewährt wurden. Dabei sollen Lieder gesungen worden sein und Sitzblockaden im Gang stattgefunden haben – offenbar wurde kein Mittel gescheut, um den Prozess zu verlängern – vielleicht um dann einen vermeintlich (zu) langen Prozess vorzuwerfen?

Mit großer Ernsthaftigkeit erzählt der FT, dass gegen die Justiz Anzeige wegen Arbeitszeitüberschreitung gestellt wurde. Die zum “Verfahren abgestellten Justizangestellten wie Sicherheitsbeamte oder die Stenotypistin mussten bis nach Mitternacht arbeiten”. Ausführlich kommt der Bamberger Grünen-Sprecher Tim Schulze zu Wort: „Ein Schnellverfahren mit eingeschränkten Verfahrensgarantien eigne sich nicht dazu, komplexe Sachverhalte juristisch zu bewerten.“ Man fragt sich: Woher kommt diese juristische Einschätzung?

Geschrieben: -mdw; veröffentlicht: 11.07.23; Bilder v. webzet (Titelbild kann Symbolfoto sein)

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