Friedhofsregelung an Allerheiligen und Allerseelen

Allerheiligen (Mittwoch, 1. November 2023) und Allerseelen (Donnerstag, 2. November 2023) gelten in den städtischen Friedhöfen folgende besondere Regelungen:

Was bedeutet Allerheiligen und Allerseelen?

Traditioneller Grabschmuck an Allerseelen. Die Besucher hinterlassen ein Grablicht.

Allerheiligen und Allerseelen sind Gedenktage, die direkt nacheinander liegen. Allerheiligen ist der Gedenktag für “alle Heiligen” und ein gesetzlicher Feiertag in Bayern. Allerseelen ist für das Gedenken an “alle Seelen”, also alle unsere Verstorbenen und Vorfahren da. Allerheiligen wird als Hochfest begangen, während Allerseelen durch Gebet und Fürbitte der Verstorbenen gedacht wird. Es ist (war?) alte Tradition, dass die Menschen anlässlich der beiden Gedenktage die Gräber ihrer verstorbenen Angehörigen besuchen.

Die Friedhöfe sind am 1. November 2023 von 6 bis 18 Uhr und am 2. November 2023 von 7 bis 18 Uhr geöffnet. An diesen Tagen sind gewerbliche Arbeiten nicht erlaubt. Lieferfahrzeuge müssen vor 8.30 Uhr die Friedhöfe wieder verlassen haben. Alle Flächen sind von Fahrzeugen und Handwerksgeräten frei zu halten. Gewerbliche Arbeiten an Grabstätten können erst wieder ab dem 3. November 2023 erfolgen.

Regeln beim Besuch des Friedhofs

Abfälle und Abraum sind – wie auch sonst üblich – in die dafür vorgesehenen Behälter und Mulden zu geben. Wege und Grabzwischenräume sind von Abfällen jeder Art frei zu halten. Fahrräder dürfen an Allerheiligen und Allerseelen nicht mit in die Friedhöfe genommen werden. Es wird darum gebeten, die Fahrradabstellplätze zu benutzen.

Ab Freitag, 3. November 2023, gelten die Öffnungs- und Schließzeiten für die Wintermonate. Diese sind von 8.30 Uhr bis 17 Uhr.

Geschrieben: PM-mdw; veröffentlicht: 31.10.23; Bilder v. webzet (Titelbild ist i.d.R. Symbolfoto); BildNw: WebZ

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