14. November 2024

Grüngutabfuhr ja, illegale Abfallentsorgung nein!

Wer auch nach dem offiziellen Termin der Grüngutabfuhr Gartenabfälle an den Straßenrand stellt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. 2 Min. Lesezeit

Zweimal jährlich, einmal im Frühling und einmal im Herbst, holt die Abteilung Entsorgung von Bamberg Service kostenlos gebündelte Grüngutabfälle ab – ein bürgerfreundliches Angebot, das von vielen Gartenbesitzern gerne angenommen wird. Doch in jüngster Zeit häufen sich leider Fälle von missbräuchlicher Ausnutzung dieses Service. Nicht nur, dass teils riesige „Berge“ an Ästen, Zweigen und anderen Gartenabfällen lose an die Straße gestellt werden, die haushaltsübliche Mengen weit überschreiten. Als eindeutige Vorgabe gilt: Für die Bündelung dürfen nur kompostierbare Materialien (wie z.B. Juteschnüre) verwendet werden. Kleinere Abfälle wie Laub, Gras oder ähnliches sind in Papiersäcken, Kartons, Holzkisten oder ähnlichem bereitzustellen. Eine lose Bereitstellung in nicht zulässig!

In diesem Jahr mussten die Mitarbeiter der Entsorgung auch feststellen, dass nach dem eigentlichen Abholtermin an bereits abgefahrenen Grundstücken oder im öffentlichen Raum erneut große Mengen an Grüngut abgelagert wurden.

Das Ablegen riesiger Grüngut-„Berge“ außerhalb der Abfuhrzeiten ist nicht zulässig!

Bamberg Service macht daher darauf aufmerksam, dass eine solche Form des Missbrauchs einer bürgerfreundlichen Abfuhrregelung nicht akzeptabel ist. Wer nach Abschluss der regulären Grüngutabfuhr erneut Gartenabfälle zu entsorgen hat, kann folgende korrekte Wege beschreiten:

1.      Biotonne

2.      Grünschnittsack

3.      Selbsttransport zur Kompostanlage 

4.      Professionelle Abfuhr durch einen privaten Anbieter

Wer hingegen Grünschnitt beliebig an den Straßenrand stellt, macht sich der illegalen Müllentsorgung schuldig und muss mit entsprechenden Strafen rechnen. Der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt Bamberg (KOD) wird in nächster Zeit entsprechende Kontrollgänge absolvieren und auch bei zukünftigen Terminen ein Auge auf die ordnungsgemäße Bereitstellung der Grüngutabfälle richten. Sollten sich die zuletzt gehäuft festzustellenden Missstände nicht wieder bessern, würde dies letztlich die Aufrechterhaltung der Grüngutabfuhr durch Bamberg Service infrage stellen.

Geschrieben: PA Stadt Bbg-mdw; veröffentlicht: 13.11.24; Titelbild: Symbolfoto v. Bbg Service; BildNw:

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