Infos zu den Wahlen demnächst

In Bayern finden am 8. Oktober 2023 die Wahlen zum Landtag und zu den Bezirkstagen statt. Ab heute, 28. August, können Wahlberechtigte die Unterlagen für die Briefwahl schriftlich oder persönlich beantragen. 

Im Gegensatz zu den Bezirkstagen ist der Landtag Legislative

Die Wählerinnen und Wähler müssen neue Volksvertreter für das Parlament wählen, die für die Gesetze im Freistaat zuständig sind (= Legislative). Die Abgeordneten des Bayerischen Landtags werden von den Bürgern in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl nach einem verbesserten Verhältniswahlrecht gewählt. 

Die sieben bayerischen Bezirkstage sind keine Legislative. Sie gelten als die „dritte kommunale Ebene“ und kümmern sich um übergeordnete Aufgaben wie Pflege- und Gesundheitspolitik, sie sind aber auch im Sozialwesen und in der Kultur und Heimatpflege sowie beim Schutz der Natur und Gewässer engagiert. Da Bamberg in Oberfranken liegt, wird hier für den Bezirkstag Oberfranken gewählt. 

Der Stimmkreis Bamberg-Stadt (=402; Bamberg-Land=401) ist ein Stimmkreis in Oberfranken. Er umfasst die kreisfreie Stadt Bamberg, die Stadt Hallstadt und weitere acht Gemeinden des Landkreises Bamberg.

Die Wahlen für den Landtag und Bezirkstag finden alle fünf Jahre statt. Stimmberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger, die mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben.

Die anstehende Bayern-Wahl findet am 8.10.2023 statt. Aber schon vorher können Wahlberechtigte in Bayern ihre Stimme über die Briefwahl abgeben. Die Unterlagen hierfür müssen im Vorfeld bei der jeweiligen Gemeinde schriftlich oder persönlich beantragt werden. Das ist frühestens sechs Wochen vor der Wahl möglich. Stichtag ist der 28. August. 

Erst- und Zweitstimmen werden zusammengezählt

Alle Wahlberechtigten haben zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählen sie einen Direktkandidaten in ihrem Stimmkreis, von dem es in Bayern 91 gibt. Wer die einfache Mehrheit der Stimmen erhält, zieht in den Landtag ein. Mit der Zweitstimme wählen die Wahlberechtigten den Kandidaten der Wahlkreisliste einer Partei. Dabei werden im Unterschied zur Bundestagswahl die Erst- und Zweitstimmen zusammengezählt. Auf der Basis dieser sog. Gesamtstimmen werden die Sitze im Landtag vergeben. Durch dieses Modell gehen die Erststimmen nicht verloren, wenn ein Kandidat nicht direkt in den Landtag gewählt wird. Die Regierungsbezirke erhalten dabei je nach Einwohnerzahl unterschiedlich viele Sitze im Bayerischen Landtag.

Erhält eine Partei landesweit weniger als fünf Prozent der Stimmen, kann sie nicht in den Landtag einziehen. Aus den übrigen Stimmen wird errechnet, wie viele Sitze im Landtag den Parteien zusteht, die es über die 5-Prozent-Hürde geschafft haben. Zunächst erhalten alle Direktkandidaten einen Sitz im Landtag. Stehen einer Partei nach dem Verhältnis der Gesamtstimmen noch weitere Sitze zu, ziehen zusätzliche Kandidaten über die Liste in den Bayerischen Landtag.

Der Landtag tritt in München zusammen und setzt sich aus mindestens 180 Abgeordneten verschiedener Parteien zusammen. Das Parlament wählt den Ministerpräsidenten, kontrolliert die Landesregierung und beschließt neue oder ändert bestehende Gesetze, die ganz Bayern betreffen.

Geschrieben: -mdw; veröffentlicht: 28.08.23; Bilder v. webzet (Titelbild ist i.d.R. Symbolfoto); Bild v. PA Bbg

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