Das ehem. Kasernengebäude, Nürnberger Straße 116, wirkt für den Süden der Stadt stadtbildprägend. Das ehem. als Sitz der Firma „Schauer“ bekannte Gebäude soll in ein Wohngebäude umgewandelt werden. 1,5 Min. Lesezeit
Ergebnislose Suche nach einem Kompromiss
In einem Artikel am 19. September 2024 beschrieb die WebZ das Vorhaben des Bauherrn, wie es aus einem Vortrag der Bauverwaltung in der Sitzung des Bausenats am 18.1.24 entnommen werden konnte. Nach teils heftigen Streit über das Bauvorhaben stellte, einem Beschlussvorschlag der Verwaltung entsprechend, der Senat fest, “dass er sich ein endgültiges Urteil hinsichtlich der Fassadenausbildung erst dann bilden kann, wenn das Muster tatsächlich das vorgefundene Steinformat aufnimmt …” Entscheidend für die Annahme dieses Beschlussvorschlags mit 10 Ja- zu 7-Nein-Stimmen war offenbar die Zusage von OB Starke: »… weiter nach einem Kompromiss zu suchen.«
In der Bausenatssitzung am 7.11.24 ging die Auseinandersetzung weiter. In der Beurteilung des jetzt vorliegenden Beschlussvorschlags der Verwaltung standen sich im Wesentlichen Grün-rot (der Sitzungsleiter ausgenommen) und das “bürgerliche Lager” gegenüber.
Baurechtliche Genehmigung unter Auflagen erteilt
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung empfahl dem Bau- und Werksenat die Erteilung der baurechtlichen Genehmigung unter etlichen Auflagen.
In dem – hier zwangsläufig stark gekürzten – Text heißt es u.a.: Für das Bauvorhaben sind 23 Kfz.-Stellplätze / Garagen herzustellen. … Sie sind als solche auf Dauer zu erhalten und zu unterhalten.
Ein für das Bauvorhaben erforderlicher Kinderspielplatz einer Fläche von 163 m² ist anzulegen und auszustatten.
Die baurechtliche Genehmigung kann somit nur unter Auflagen erteilt werden, welche den Belangen der rechtskräftigen Erhaltungssatzung „Ehemalige Koppenhof- und Holzhofkaserne“ Rechnung tragen. …
Daraufhin folgen zahlreiche Auflagen, bspw.: “Die auf der bisher sichtbaren Außenfläche wärmegedämmte Fassade ist komplett mit Ziegelriemchen zu versehen, welche den aktuellen Bestand strukturell und farblich möglichst nah an der Optik des Originals nachbilden und so das bestehende Ortsbild und die Stadtgestalt bewahren.”… Rechtzeitig, mind. 4 Wochen vor Beginn der Fassadenarbeiten ist eine geeignete Musterfläche anzulegen, die … durch das Baureferat freigegeben werden muss. …
Die Umsetzung der Auflagen ist durch Sicherheiten in angemessener Höhe abzusichern.
Dem Beschlussvorschlag stimmten 8 Senatsmitglieder zu und 7 dagegen.
Geschrieben: -mdw; veröffentlicht: 10.11.24; Bilder v. webzet (Titelbild ist i.d.R. Symbolfoto); BildNw:
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