16. September 2024

Leerstehende Räumlichkeiten nicht grundlos ungenutzt

Auf die Wünsche zB. der freien Kulturszene nach kostenlosen städtischen oder stiftischen Räumen gab die Stadtverwaltung im Finanzsenat am 23.7.2024 eine Generalantwort. 

Veräußerung oder Vermietung nur mit vollem Wert 

In der Bürgerversammlung am 12.06.2024 wurden eine Reihe Anfragen bezüglich der Nutzung von städtisch und stiftisch verwalteten Gebäuden gestellt. Diese wurden aufgrund ihrer inhaltlichen Verbundenheit zunächst mit einer  Übersicht über die Kernaufgaben der Stadt beantwortet. Von den Senatsmitgliedern wurde diese generelle Übersicht über die Kernaufgaben der Stadt nicht explizit thematisiert. 

Im Sitzungsvortrag der Stadtverwaltung heißt es, dass “die Stadt Bamberg grundsätzlich die Interessen der Bürger unterstützt, im Rahmen Ihrer Verpflichtungen und Möglichkeiten. Unter diesem Aspekt befindet sich aktuell durch die Stadtverwaltung und „Smart City“ eine Raumbörse im Planungsprozess, welche auch für Dritte zugänglich sein wird.”

Die Kernaufgaben der Stadt hingegen umfassen die wirtschaftliche Nutzung sowie die Verwaltung des städtischen und stiftischen Vermögens. Hierzu zählt unter anderem die Betreuung von Gymnasien, Realschulen, Mittelschulen, Grundschulen, Bürogebäuden und des Grundeigentums der Stadt Bamberg. Die geforderte Nutzung dieser Liegenschaften durch Dritte hingegen unterliegt nicht diesen Kernaufgaben. In diesem Zusammenhang ist laut der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern eine Veräußerung oder Vermietung mit vollem Wert anzusetzen und damit keine unentgeltliche Nutzung zulässig. Allerdings besteht die Möglichkeit einer Förderung z.B. im Rahmen des Kulturetats. Weiterhin kann die Darstellung nicht unwidersprochen bleiben, dass der Stadt Bamberg leerstehende aber nutzbare Räumlichkeiten zur Verfügung stehen würden, diese allerdings grundlos ungenutzt blieben.

Gründe, warum temporärer „Leerstand“ nicht öffentlich behandelt wird 

Die Stadt Bamberg trägt für Ihre Liegenschaften eine Grundverantwortung. Folglich dürfen ausschließlich verkehrssichere und rechtlich wie sicherheitstechnisch bedenkenlose Flächen und Gebäude angeboten werden. Aktuell liegen der Stadt Bamberg keine leerstehenden Liegenschaften vor, welche im jetzigen Zustand bedenkenlos nutzbar sind.

Des Weiteren werden die Stadträte halbjährlich im Finanzsenat über den temporären „Leerstand“ in der Stadt informiert, dies wird aufgrund der Geschäftsordnung nicht öffentlich behandelt. Dies dient zudem dem Schutz der städtisch und stiftisch verwalteten Liegenschaften vor Einbrüchen, unzweckmäßiger Nutzung oder sonstigen Schäden. Priorisierungen der notwendigen Maßnahmen zur Herstellung dieser Gebäude werden in den Haushaltsberatungen vom Stadtrat getroffen. “Zu den in den Anträgen der Bürgerversammlung namentlich benannten Liegenschaften wird im Folgenden gesondert Stellung genommen.”


Geschrieben: -mdw; veröffentlicht: 29.07.24; Bilder v. webzet (Titelbild ist i.d.R. Symbolfoto); BildNw:

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2 Gedanken zu “Leerstehende Räumlichkeiten nicht grundlos ungenutzt

  1. “Wünsche zB. der freien Kulturszene nach kostenlosen städtischen oder stiftischen Räumen”
    Kostenlos, liebe Freunde der brotlosen “Kunst”, ist es nie! Am Ende zahlt der Nettosteuerzahler für eure Ertragslosigkeit!
    Wenn ein überfürsorglicher, aber im Gegenzug dafür auch übergriffiger Staat alles kostenlos zur Verfügung stellt, muss man sich weder geistig noch körperlich zuer Erreichung von Zielen anstrengen. Aber am Ende ist das dann auch nichts wert. Bevor wir in diesen eigenartigen Sozialismus gedriftet sind, hat es auch funktioniert, aber man hat sich halt selber kümmern müssen um Räume usw.
    Soziale Intelligenz anwenden und vielleicht dafür Geld hinlegen, für das erst noch gearbeitet werden musste.
    Hat halt nedd a jeder geschafft, was am Ende auch ein guter Selektionseffekt ist. 😉

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