Zwei Maßnahmen werden umgesetzt: Eine neue Vorfahrtsregelung auf der Radverkehrsroute Stegaurach-Innenstadt; eine spezielle Markierung des Radaufstellstreifens Marienbrücke/Heinrichsdamm.
Teil der Graf-Arnold-Straße wird zur Fahrradstraße
Die sog. Fahrrad-Cityroute 11 verbindet von Stegaurach kommend den Stadtteil Südwest mit der Bamberger Innenstadt. Ein Teilstück der Route wird jetzt durch die Ausweisung als „Fahrradstraße“ aufgewertet. Damit wird sich auch die Vorfahrtsregelung in der Graf-Arnold-Straße ändern. Bisher war diese Straße ab dem Babenbergerring bis zum Beginn des Radwegs an der B22 als Tempo 30-Zone ausgewiesen. Eine 2021 durchgeführte Verkehrszählung hatte ergeben, dass in diesem Abschnitt der Radverkehr die vorherrschende Mobilitätsform darstellt. Dem wird nun mit der Ausweisung dieses Teilabschnitts als Fahrradstraße Rechnung getragen. Damit einher geht auch die Bevorrechtigung für den Radverkehr auf der Cityroute gegenüber dem Individualverkehr aus dem Wohngebiet Graf-Arnold-Straße. Die Maßnahme wird voraussichtlich bis 12. April abgeschlossen sein.
Mehr Sicherheit am Heinrichsdamm/Kreuzung Marienbrücke
Vor der Ampelanlage im Heinrichsdamm wird zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ein sogenannter „ARAS“ – ein „Aufgeweiteter Rad-Aufstell-Streifen“- markiert. Damit gemeint ist eine vergrößerte Wartefläche an Ampeln speziell für den Radverkehr.
Der Vorteil eines ARAS für alle Verkehrsteilnehmer ist, dass sich der an der roten Ampel wartende Radverkehr vor den Fahrzeugen mittig aufstellen kann. So wird der Radverkehr, insbesondere kleinere Personen wie Schülerinnen und Schüler, besser wahrgenommen. Kommen mehrere Fahrräder gleichzeitig an die rote Ampel, gibt es nun auch mehr Warteraum, um sich aufzustellen.
Für die Markierungsarbeiten wird die stadteinwärts führende Fahrspur des Heinrichsdamms zwischen Franz-Ludwig-Straße und Marienbrücke Anfang April gesperrt. Eine Umleitung für Rad- und Individualverkehr ist ausgeschildert. Fußverkehr kann die Maßnahme passieren.
Was gilt in einer Fahrradstraße?
In einer Fahrradstraße hat der Radverkehr Vorrang. Radlerinnen und Radler dürfen nebeneinander fahren. Autos dürfen Radfahrende nur überholen, wenn ein Abstand von 1,5 Meter eingehalten werden kann. Es gilt maximal Tempo 30 – für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer.
Der Abschnitt der Graf-Arnold-Straße auf Höhe des Klemens-Fink-Sportzentrums wird in diesen Tagen zur Fahrradstraße umgewandelt. Foto: Baureferat
Geschrieben: PM Stdt Bbg-mdw; veröffentlicht: 5.04.24; Bilder v. webzet (Titelbild ist i.d.R. Symbolfoto); BildNw:
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na ist doch schön, dass der hader highway fahrradstrasse wird
Ketzerische Frage: Wie komme ich auf den ARAS (Ein echtes und unnötiges Scheißakronym)?
Wenn da Autos stehen, muss ich mich dann an denen vorbei oder zwischen denen durch zwängen? Und was passiert, wenn dabei grün kommt? Dann fahren die los! Die Seitenabstände sind nicht gewahrt, es ist wieder mal eine Schnapsidee!
Der Schlüssel zu Fahrradsicherheit ist der Seitenabstand. Von hinten oder frontal wird kaum einer erwischt. Solange ich vor und hinter dem Auto/Bus/LKW bleibe, ist im Grunde alle ok. Muss ich dazwischen durch, bin ich im toten Winkel.
Es war zu erwarten, alles, was mit “Maßnahmen zur Stärkung” anfängt ist in der Regel ein gescheiter Mist, den sich mittelmäßige Geister im Dienste ihrer Ideologie/Religion ausgedacht haben.