Was sind die Stillen Tage?

Einige Feiertage stehen an, die als Stille Tage definiert sind. Laut bayerischem Feiertagsgesetz sollen diese Tagen mit entsprechendem ernsten Charakter begangen werden.

Innere und äußere Ruhe wahrnehmen

Wie so vieles im Leben ist Stille eine Medaille mit zwei Seiten. Positiv betrachten wir die Stille als Moment der Ruhe, des Innehaltens sowie ein Unterbrechen des Alltags. Stille kann wie eine Tür sein, um sich nach innen zu wenden und die Ruhe wahrzunehmen. Hierbei können wir eine gewisse Zufriedenheit empfinden. Auf der anderen Seite kann Stille aber auch verunsichern, leer und lästig sein.

Ein gemeinsamer Spaziergang in der Natur gilt als klassische “Beschäftigung” an Stillen Tagen.

Stille kann auf verschiedene Weise erfahren werden. Es ist in geschlossenen Räumen mit “nur” Stillsitzen und besonnener Beschäftigung genauso möglich wie bei einem Spaziergang an als still ausgewiesenen Stellen in der Natur oder auch ruhigen urbanen Orten.

In den christlich geprägten Gebieten Deutschlands – bspw. Bayern, gab und gibt es immer noch die Stillen Tage die zu besonderen Ereignissen Respekt deutlich machen sollen. Dazu zählen Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen (heuer Mi, 1. Nov.), Volkstrauertag (So, 19. Nov.), Totensonntag (26. Nov.), Buß- und Bettag (Mi, 22. Nov.) sowie Heiligabend. 

Am jeweiligen Vorabend stattfindende Veranstaltungen müssen um spätestens 2 Uhr enden

Laut bayerischem Feiertagsgesetz sind an diesen Tagen “öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen” nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt bleibt. Nach dem geänderten Feiertagsgesetz müssen nun alle in einem anderen Sinn für den jeweiligen Vorabend (vor allem Samstage) geplanten öffentlichen Unterhaltungsveranstaltungen erst um spätestens 2 Uhr enden. An den Stillen Tagen ist zudem der Betrieb von Spielhallen und Spielautomaten nicht zulässig, da es sich hierbei um Unterhaltungsveranstaltungen handelt, die dem ernsten Charakter dieser Tage zweifellos widersprechen. Gleiches gilt für den Heiligen Abend, an diesem Tag nur in der Zeit von 14 bis 24 Uhr. Wer diese Regelungen nicht beachtet, kann mit Bußgeld belegt werden.

Geschrieben: -mdw; veröffentlicht: 31.10.23; Bilder v. webzet (Titelbild ist i.d.R. Symbolfoto);

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