28. Dezember 2024

Zweierlei Maß für ehrenamtlich Tätige?

Auch Stadtratsmitglieder haben Kinder. War schon immer so. Jetzt hat der Stadtrat beschlossen, dass die Regelung für eine Entschädigung bei Betreuung von Angehörigen erweitert wird.  

Egal ob anderweitig berufstätig oder nicht

Der Sitzungsvortrag war mager. Die Gleichstellungskommission des Stadtrates machte in zwei Sätzen die Thematik deutlich. 1. Wie hoch ist der Bedarf einer Kinderbetreuung durch Stadträte und Stadträtinnen? 2. Die Möglichkeit einer Kinderbetreuung während der Stadtratsvollsitzung soll geprüft werden.

Vollversammlung des Stadtrates im Harmoniesaal.

In der derzeit aktuellen Fassung der Ortssatzung für die Stadt Bamberg heißt es: “Personen, die nicht anderweitig berufstätig sind und in einem eigenen Hausstand mindestens einen Angehörigen zu versorgen haben, können auf Antrag für jede angefangene Stunde Sitzungsdauer eine Entschädigung in Höhe von 18 € erhalten (§ 3 Abs. 4 Satz 1 der Ortssatzung).

In der Sitzung des Ältestenrates am 29.06.2023 wurde den Mitgliedern der Vorschlag unterbreitet, die Ortssatzung insoweit zu ändern, dass Personen, die in einem eigenen Hausstand mindestens einen Angehörigen zu versorgen haben, egal ob anderweitig berufstätig oder nicht, auf Antrag für jede angefangene Stunde Sitzungsdauer eine Entschädigung in Höhe von 18,00 € erhalten sollen. 

Eine Mehrheit der Mitglieder des Ältestenrates sprach die Empfehlung aus, die Ortssatzung entsprechend zu ändern.

Ablehnern “populistische Neiddebatte” vorgeworfen

In einer Abfrage haben vier Stadtratsmitglieder Bedarf an Kinderbetreuung angemeldet, heißt es im Sitzungsvortrag. Der Vollsitzung am 27.9. wurde vorgeschlagen, in der Ortssatzung die Worte „die nicht anderweitig berufstätig sind“ ersatzlos zu streichen.

In der Sitzung kam es zu einem kurzen Meinungsaustausch. Die parteilose Stadträtin Karin Einwag sprach sich gegen die Änderung aus. Sie argumentierte, dass Stadtratsmitglieder formal ehrenamtlich tätig seien, so wie viele andere Bürger im Stadt- und Vereinsleben auch. Nirgends gäbe es eine solche Entschädigung. Dazu käme, dass etliche Stadtratsmitglieder gute bis sehr gute Aufwandsbezüge erhielten. Einwag verlangte eine namentliche Abstimmung. 

Sehr heftig reagierte daraufhin der Fraktionsvorsitzende von Grünes Bamberg, Christian Hader: Er warf Einwag vor, eine “populistische Neiddebatte” zu führen. Er sprach sich für die Änderung aus. 

Gegen die Änderung äußerte sich auch Norbert Tscherner (BBB). 

In der folgenden Abstimmung wurde die verlangte namentliche Abstimmung gegen 12 Stimmen abgelehnt. Die beantragte Satzungsänderung wurde bei acht Gegenstimmen angenommen.

Hader soll angeblich – wie zwei weitere GB-Stadtratsmitglieder – von der Satzungsänderung profitieren.

Geschrieben: -mdw; veröffentlicht: 3.10.23; Bilder v. webzet (Titelbild ist i.d.R. Symbolfoto); Bild v. PA Bbg

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4 Gedanken zu “Zweierlei Maß für ehrenamtlich Tätige?

  1. Dies ist wieder so eine falsche Entscheidung, denn diese ist meist nur ein Problem unserer Grünlinge:
    Diese haben meist nicht viel gelernt und der “Angehörige… des Haushalts” verdient meist auch nicht viel. Da sollten sich diese halt mal überlegen, ob sie lieber etwas arbeiten gehen sollten oder weiter mit ihrer verquasten Politik die normal verdienende Bevölkerung weiter gängeln will.

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