„Klein Venedig“ ist eines der Wahrzeichen von Bamberg. Viele Wohnungen der malerisch an der Regnitz liegenden Häuser werden inzwischen als Ferienwohnungen vermietet.
Mit einer “Erhaltungssatzung” sollen Gefahren gebannt werden
„Klein Venedig“ steht für die eine Häuserreihe mit wasserseitigen Ansichten entlang des Straßenzuges „Fischerei“ sowie südlich davon die Wasserseiten der Anwesen Plattnergasse, Schulgasse, Kapuzinerstraße bis zu „Am Kranen“. „Klein Venedig“ ist im Herzen der Altstadt gelegen und bildet eine städtebauliche Besonderheit des Bamberger Welterbes.
Viele der vormals zu Wohnzwecken genutzten Räumlichkeiten werden inzwischen nicht mehr dauerhaft von den Eigentümern bewohnt, sondern als Ferienwohnungen vermietet. Auch andere Maßnahmen können eine nachhaltige Veränderung von „Klein Venedig“ zur Folge haben. Bspw. die Anbringung von Photovoltaikanlagen auf Dächern und Brüstungen sowie die Umnutzung von Erdgeschossbereichen zu gastronomischen Zwecken. Damit besteht die Gefahr einer nachteiligen Veränderung der Stadtgestalt und des Ortsbilds in einem besonders erhaltenswerten Bereich.
Die Bauverwaltung der Stadt schlug deshalb in der Sitzung des Bausenats am 8.5.24 vor, mit Hilfe einer “Erhaltungssatzung” die Gefahr zu bannen, dass durch Baumaßnahmen oder Umnutzungen unerwünschte Veränderungen eintreten. “Die Erhaltung des vorhandenen Dauerwohnraums zu eben diesem Zweck ist dabei unerlässlich, um die Charakteristik des dortigen Siedlungsraums und seiner Bevölkerung zu wahren”, heißt es im Sitzungsvortrag der Verwaltung.
Keine Vehinderungs-, sondern eine Erhaltungsmaßnahme
Mit der zu beschließenden Erhaltungssatzung sollen folgende Ziele erreicht werden: Zur Erhaltung des Ortsbildes sind sämtliche bauliche Veränderungen an den wasserseitigen Anlagen genehmigungspflichtig; bauliche Anlagen auf den Dächern sind unzulässig. Der Charakter von privater Wohnnutzung soll erhalten bleiben.
Ausdrücklich heißt es aber auch: “Die Stadt Bamberg behält sich vor, dass durch neue Erkenntnisse im Rahmen möglicher Untersuchungen des Gebietes, die Erhaltungsziele geändert oder ergänzt werden können.”
In der anschließenden Diskussion begrüßte namens der Fraktion Grünes Bamberg Vera Mamerov die Satzung. Sie sehe darin »keine Vehinderungs-, sondern eine Erhaltungsmaßnahme«. Franz-Wilhelm Heller bemerkte, dass es immer Ausnahmesituationen geben könne, die im Einzelfall berücksichtigt werden könnten. Eine »Hopplahopp-Entscheidung« sah Daniela Reinfelder (BuB) und beantragte deshalb eine 2. Lesung – die später abgelehnt wurde.
Bei der Abstimmung über den Verwaltungsvorschlag votierten dann Reinfelder und Tscherner (BBB) dagegen.
Geschrieben: -mdw; veröffentlicht: 10.05.24; Bilder v. webzet (Titelbild ist i.d.R. Symbolfoto); BildNw: WebZ
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