Strafbefehl gegen Stadträtin

Der Bamberger Stadträtin Daniela Reinfelder (BuB) wird vorgeworfen, eine Haushaltshilfe schwarz beschäftigt zu haben: Sie hat dazu einen Strafbefehl erhalten. Welche Konsequenzen drohen?

Amtsgericht hat Strafbefehl erlassen – noch nicht rechtskräftig!

Dem Vernehmen nach haben Zollfahnder bei der Bamberger Stadträtin Daniela Reinfelder Schwarzarbeit aufgespürt. In einem Bericht des Fränkischen Tags (8.5.24) wird der Direktor des Amtsgerichts Bamberg, Martin Dippold, zitiert: „Ihr wird vorgeworfen, eine Haushaltshilfe beschäftigt zu haben, ohne sie bei der Rentenversicherung Minijob-Zentrale angemeldet und ohne die Sozialversicherungsbeiträge abgeführt zu haben.“

Das Amtsgericht habe gegen Reinfelder deshalb einen Strafbefehl erlassen. „Der Strafbefehl ist jedoch nicht rechtskräftig, da hiergegen durch den Verteidiger Einspruch eingelegt wurde“, berichtet Dippold. 

Die Akte befinde sich derzeit bei der Staatsanwaltschaft Bamberg „zur Stellungnahme zur Einspruchsbegründung“. Danach werde über den weiteren Verfahrensfortgang entschieden. Es könnte also zu einer Gerichtsverhandlung kommen.

Drohen Konsequenzen als Stadtratsmitglied?

Daniela Reinfelder (BuB)

Laut Reinfelder soll es eine anonyme Anzeige geben. Zum laufenden Verfahren könne und dürfe sie keinerlei Auskunft geben. 

Grundsätzlich gilt die Unschuldsvermutung.

Die 63-Jährige sitzt seit 2008 im Bamberger Stadtrat, aktuell als Gründerin und Sprecherin der Wählergruppierung Bambergs unabhängige Bürger (BuB) zusammen mit Klaus Stieringer.
Da es im Bamberger Rathaus in den vergangenen vier Jahren mehrere justiziable Ereignisse (unerlaubte Herausgabe von Wahladressen, Boni-Affäre, Facebook-Fake-Accounts) gegeben hat, stellt sich jetzt die Frage, ob und welche Konsequenzen Reinfelder durch einen mögliche Strafe auch als Stadträtin zu fürchten hat? 

Professionelle Juristen sagen dazu, dass es sich bei Schwarzarbeit zwar keinesfalls um eine Bagatelle handelt, weil der angestellten Person Sozialleistungen und dem Staat Sozialbeiträge vorenthalten werden. Wahl- und Amtsfähigkeit eines beschuldigten Stadtratsmitglieds seien jedoch nicht gefährdet.
Schwarzarbeit könne als Ordnungswidrigkeit oder Straftat verfolgt werden. Im Regelfall müsse der/die Beschuldigte mit einer Geldstrafe rechnen. 
Das Amtsgericht Bamberg muss nun entscheiden, wie es weitergeht – und ob es zum Prozess kommt.

Geschrieben: -mdw; veröffentlicht: 11.05.24; Bilder v. webzet (Titelbild ist i.d.R. Symbolfoto); BildNw:

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4 Gedanken zu “Strafbefehl gegen Stadträtin

  1. Ja mei, des passiert doch täglich zig mal. Wie viele haben denn ukrainische, polnische Pflegekräfte daheim rumbollern. I.d.R. wird sowas mit nem Bußgeld bestraft, außer sie hat hier einen richtig krassen Schaden angerichtet. Die Stadträte kochen auch nur mit Wasser. Freilich ists net i. O., dafür zahlt sie ihr Bußgeld und gut ists. Wer weiß wie viele von denen über die rote Ampel laufen, und da interessierts a keinen.

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  2. Und wer (ohne zwanghafte Persönlichkeitsakzentuierung) hat das noch nicht gemacht?
    Ohne ein gewisses, moderates Maß Illegalität würden wir noch mehr stagnieren in unserem Tun und noch mehr abgeben an einen Staat, der grob fahrlässig unser (sic!) Geld verjuxt.
    Ich halte es da mit Marc Aurel, nichts zum Extrem betreiben. Hie und da muss man mal Federn lassen, aber generell läuft es besser so. 😉 Saludos, amigos!

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    1. Und ein bisschen Diebstahl tut großen Kaufhäusern ja auch nicht weh oder?
      Wo kommen wir dahin, wenn Volksvertreter sich nicht an Gesetze halten.

Kommentare sind geschlossen.

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