23. November 2024

Gilt das Prinzip der “Bestenauswahl” noch?

Der städtische Bildungsreferent Dr. Matthias Pfeufer (53) scheidet aus dem Dienst. Die Stadt Bamberg wird ein/e neue/n Referenten/in suchen müssen. Wie geht sowas vor sich?

Soll jetzt wieder die obskure Zweckmehrheits-Regel gelten?

Wer erinnert sich noch daran, als vor gut drei Jahren eine Kulturreferentin für die Stadt berufen wurde: So quasi aus dem Stand heraus, was bei solchen Positionen eher unüblich ist. Nicht aber, wenn der Oberbürgermeister das will und sich eine Zweckmehrheit im Stadtrat findet. Damals – vor drei Jahren hat man sich im Stadtrat geschworen, das soll nicht mehr passieren. Die CSU-Fraktion hat das sogar schriftlich in Form eines Antrags bekräftigt.

Soll jetzt wieder die obskure Zweckmehrheits-Regel gelten, wenn ein/e Nachfolger/in für den im September 23 ausscheidenden Referenten für Bildung, Schulen und Sport, Dr. Matthias Pfeufer, erkoren werden soll? Es handelt sich hier zwar um einen heißen Job – bspw. wie und welche Ganztagsangebote an den Schulen umgesetzt werden sollen, aber für einen Beamtenjob im höheren Dienst würde sich doch so manche/r interessieren. Da die Tätigkeit in dieser Größenordnung möglichst mit einer qualifizierten Person besetzt werden soll, ist es eigentlich üblich,  einen solchen Job  auszuschreiben. Da kann man sich die Bewerber/innen vorher anschauen und befragen, sich halt ein Bild machen. 

Ist hier eine Mauschelei im Busch?

Wenn jetzt ein fraktionsübergreifender Antrag an den Oberbürgermeister geschickt worden ist, indem bekräftigt wird, “eine Stellenbesetzung nur mit Ausschreibung vorzunehmen”, dann kann man sich etwas dabei denken. Man wird sehen. Der Antrag wurde von 13 Stadträten aus drei Fraktionen und Kleingruppierungen unterschrieben (allein die SPD-Fraktion fehlt).  Da heißt es: 

“Im Namen der Grünen-, BBB- und CSU-Stadtratsfraktionen sowie der Ausschussgemeinschaft Volt/ÖDP/BM beantragen wir – unter Bezugnahme auf vorangehende, entsprechende Anträge der CSU-Stadtratsfraktion, dass die Verwaltung bei der Besetzung von Referentenstellen und Amtsleiterstellen immer ausschreibt in Umsetzung des Prinzips der Bestenauswahl, und dazu (auch zu aktuell anstehenden Stellen) im Personalsenat nach der Sommerpause berichtet. Begründung: Wie man auch der Presse entnehmen konnte, stehen neue Stellenbesetzungen an. Bereits bei der Kulturreferentenstelle im Jahr 2020 beantragten Teile der jetzigen Antragssteller die Besetzung nach Ausschreibung.” 

Geschrieben: PM-mdw; veröffentlicht: 27.07.23; Bilder v. webzet (Titelbild ist i.d.R. Symbolfoto);

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5 Gedanken zu “Gilt das Prinzip der “Bestenauswahl” noch?

  1. bei einer ausschreibung : die besten werden sich nicht bewerben
    bei keiner ausschreibung : die besten kommen nicht zum zuge

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  2. Die Bestenauswahl kommt im Bamberger Rathaus schon lange zu kurz. Nicht mal parteipolitische Überlegungen spielen mehr eine Rolle. Es geht nur noch um die Bedienung persönlicher Interessen. Das fängt beim Obersten an.

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  3. Der Bergradler tut’s hier auch. Wer die Kurve von progressiv zu Hubsi gekratzt hat, wird auch im kommunalen Bildungsbereich innovative Wege beschreiten können.

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Kommentare sind geschlossen.

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