Die WebZBlog wurde auf einen Bericht über ein Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg aufmerksam gemacht, das Gericht soll Kinderehen in Deutschland legalisiert haben.
Der Artikel ist in sozialen Medien erschienen
In dem Text einer (der WebZBlog) unbekannten Publikation heißt es: “Das jüngste Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg hat in Deutschland für erhebliche Kontroversen gesorgt. Das Gericht entschied, dass eine Kinderehe unter syrischen Asylbewerbern rechtskräftig sei, was vielerorts als Kapitulation vor dem islamischen Recht, der Scharia, kritisiert wird. Die Stadt Aschaffenburg hat noch bis zum 23. Juni Zeit, Beschwerde gegen dieses Urteil einzulegen.”
Wie sonst auch bei solchen Vorgängen stellt die WebZBlog zielorientierte Recherchen an. Der Artikel ist so oder ähnlich mindestens in einem sozialen Medium erschienen. Eine kritische Stellungnahme zum Thema war in BR 24 “Faktenfuchs” zu finden (aus dem Jahr 2022!), in der dieser Artikel als Falschmeldung identifiziert wird.
Der Fall in Bamberg: Eine im Ausland geschlossene Ehe
Die WebZBlog übernimmt aus Faktenfuchs nur einige grundlegende Aussagen. Es heißt da: Hintergrund ist ein Fall aus dem Jahr 2016. “Oberlandesgericht Bamberg legalisiert Kinderehen nach Scharia-Recht unter Asylbewerbern” titelt etwa eine Seite, die für die Verbreitung von Falschbehauptungen im Internet bekannt ist. Sie verstößt laut der Organisation Newsguard, die die Glaubwürdigkeit von Internetseiten bewertet, “schwerwiegend gegen grundlegende journalistische Standards”. In zahlreichen Telegram-Gruppen und auf Twitter wird der Artikel geteilt. Das Urteil, auf das sich der Artikel bezieht, ist aber keineswegs aktuell, sondern mehrere Jahre alt. …
2016 wird der Fall vor dem OLG Bamberg verhandelt. Zur Erinnerung: Das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen ist zum Zeitpunkt der Verhandlungen noch nicht in Kraft, es kommt erst ein Jahr später, nämlich 2017. Im Mittelpunkt steht ein junges Ehepaar aus Syrien, das 2015 über die Balkanroute nach Deutschland geflüchtet ist. Zum Zeitpunkt der Eheschließung in ihrem Heimatland ist das Mädchen 14 Jahre alt, ihr Ehemann und Cousin mit 21 Jahren bereits volljährig. Es handelt sich also um eine sog. Frühehe, also eine Ehe, bei der mindestens einer der beiden Personen minderjährig ist.
Aufgrund der Wirksamkeit der Ehe in Deutschland dürfe die verheiratete Minderjährige selbst darüber bestimmen, wo sie sich aufhalte. Dem Vormund komme keine Entscheidungsbefugnis über den Aufenthalt der Minderjährigen zu.
Laut dem OLG bestehen keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die durch den Ehemann vorgelegten Heiratsurkunden gefälscht seien. Die deutsche Botschaft habe zudem bestätigt, dass die Ehe in Syrien registriert sei. Selbst im Falle einer Unterschreitung des in ihrem Heimatland gültigen Eheeintrittsalters sei die Ehe nicht unwirksam, sondern nur aufhebbar.
“Die Gesamtumstände ergeben daher auch aus Kindeswohlgesichtspunkten keine Notwendigkeit, die in Syrien geschlossene Ehe vorliegend als nichtig anzusehen”, heißt es im Beschluss vom 12.05.2016.
Geschrieben: -mdw; veröffentlicht: 2.07.24; Bilder v. webzet (Titelbild ist i.d.R. Symbolfoto); BildNw.
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Newsguard, Wächter der Wahrheit! (Demnächst auf Disney+!)
Fast so gut und objektiv wie unsere Fuck-den-Checker.
Wer hat die überhaupt zu Wächtern eingesetzt? Niemand!
Und wer überwacht die Wächter? Niemand! 😉
Ein kleiner Blick auf das Beratergremium und den Vorstand von Newsguard lässt alle, die noch nicht völlig US-Propaganda- und woke-verstrahlt sind aufhorchen. Das ist eine Versammlung wie sie sich kaum ein Verschwörungstheoretiker ausdenken kann. Kurz bevor es selbst “gehirngewaschen” und gleichgeschaltet wurde hat heise.de noch 2019 berichtet: https://www.heise.de/news/Mit-NATO-Haekchen-4449791.html
Auch die deutschen Mitglieder des Beraterstabes lassen ganz klar Tendenzen erkennen. Vielleicht doch lieber selber denken und bewerten. 😉
Ob Newsguard als Quelle wirklich seriös ist?
https://www.heise.de/news/Mit-NATO-Haekchen-4449791.html
Die WebZ kennt Newsguard nicht und verlässt sich in diesem Fall auf den Faktenfuchs. Der Hinweis ist aber interessant.
Das Gericht kann entscheiden was es will, für mich persönlich sind Kinderehen widerlich und ich lehne sie entschieden ab.
die pädos freuts