Kiffen bei „Bamberg zaubert“ und Sandkerwa verbieten?

Die Wählergruppe BuB plant, einen Antrag in der kommenden Stadtratssitzung einzubringen. Ziel ist es, dass die Stadt ein Kiffverbot während aller Feste und Veranstaltungen erlässt.

Die öffentliche Ordnung wahren und die Gesundheit der Menschen schützen

In den nächsten Tagen beginnt die Veranstaltungssaison in Bamberg. Alleine bei den drei großen Innenstadtevents – Bamberg Zaubert, das Bamberger Bluesfestival und die Sandkerwa – werden über 500.000 Besucher erwartet. In einer Pressemitteilung setzen sich die BuB-Stadträte Daniela Reinfelder und Klaus Stieringer dafür ein, dass während dieser Veranstaltungen ein Cannabis-Verbot gilt.

„Die Legalisierung von Cannabis in Bayern eröffnet neue Möglichkeiten, erfordert jedoch klare Regeln, um die öffentliche Ordnung zu wahren und die Gesundheit der Bürger und Bürgerinnen zu schützen“, betont Stadträtin Daniela Reinfelder. „Aktuell ist der Cannabiskonsum in Fußgängerzonen lediglich zwischen 7 und 20 Uhr verboten. Mit unserem Antrag auf eine Allgemeinverfügung möchten wir erreichen, dass das Verbot während der beliebten Bamberger Kerwas, Feste und Events – wie beispielsweise ‘Bamberg zaubert’, das Bluesfestival und die Sandkerwa – bis 24 Uhr auf die angrenzenden Straßen und Wege ausgeweitet wird“, erklärt Klaus Stieringer.

Gemäß den Beschlüssen der Bundesregierung darf Cannabis überall konsumiert werden, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Die BuB-Stadträte betonen, dass der Konsum von Cannabis bereits heute auf Spielplätzen, in Schulen, Sportstätten (einschließlich Fußballstadien) sowie in Kinder- und Jugendeinrichtungen und jeweils in Sichtweite davon – in einem Umkreis von 100 Metern um den Eingangsbereich – untersagt ist.

Veranstaltungen werden auch von Eltern mit Kindern besucht

Als Grundlage für die Allgemeinverfügung könnte nach Einschätzung von Stadtrat Klaus Stieringer die Regelung dienen, dass der Cannabiskonsum in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zum gegenwärtigen Zeitpunkt verboten ist. „Die beliebten Bamberger Feste werden traditionellerweise von Familien und Kindern gleichermaßen bis in die späten Abendstunden besucht. Da der Cannabiskonsum in Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen grundsätzlich verboten ist, hätte die Stadt eine ausreichende Grundlage für eine Allgemeinverfügung“, so Stieringer.

Die BuB fordert im Zusammenhang mit der Allgemeinverfügung auch abschreckende Strafen, um die Regelung durchzusetzen. „Wir möchten, dass die neuen mobilen Einheiten des Bamberger Ordnungsamts während der Bamberger Feste das Cannabis-Verbot vor Ort kontrollieren und empfehlen Zwangsgelder von 1.000 Euro“, so Stadträtin Daniela Reinfelder.

„Unsere BuB-Initiative folgt den aktuellen Beispielen in Pfarrkirchen, Weiden und Kempen, die bereits entsprechende Allgemeinverfügungen für ihre Feste erlassen haben“, betont Daniela Reinfelder.

Geschrieben: -mdw; veröffentlicht: 11.06.24; Bilder v. webzet (Titelbild ist i.d.R. Symbolfoto); BildNw: WebZ

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3 Gedanken zu “Kiffen bei „Bamberg zaubert“ und Sandkerwa verbieten?

  1. Sehe ich ähnlich, das ist eher Symbolpolitik. Wenn es um das Lernen am Modell ginge, dann müsste auch Trinken in der Öffentlichkeit verboten werden. Ich bin zwar absolut kein Freund des Straßenbiertrinkens, aber ich hasse unnötige Verbote, bin halt seinerzeit in einem freien Land aufgewachsen. Im Grunde ist diese Sucht nach Verboten und Gängelei nur ein Indiz der Ohnmacht eines übergriffigen Staates. Menschen mit geringer Selbstwirksamkeit und erhöhtem Kontrollbedürfnis reagieren ähnlich. Ein Blick in unsere Kabinette und Parlamente zeigt uns dafür reichlich Beispiele.

    Dass Cannabis auf das Gehirn eine ganz andere und gravierendere Wirkung hat als Alkohol, streiten im Grunde nur habituelle Kiffer und deren Patrone ab. Diese Büchse der Pandora hätte man verschlossen lassen sollen. Wenn einer neben mir kifft bedroht mich das nicht mehr als ein Raucher. Und wenn er eine Panikattacke erleidet oder psychotisch wird, dann ist sicher jemand in der Nähe der sich auskennt. 😉

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  2. Wer das Kiffen verbietet, sollte in gleicher Konsequenz auch das Saufen verbieten. Auch beim Saufen sind Minderjährige zugegen.

    Davon abgesehen ist mir ein totaler bekiffter Zeitgenosse weniger unheimlich, als ein Sturzbetrunkener.

    (Ich kiffe nicht!)

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