Landkreis will nicht die ,Katze im Sack‘ kaufen

Nach der von der Stadt Bamberg aufgeworfenen Diskussion um eine Beteiligung des Landkreises am Schlachthof Bamberg sind zahlreiche Fragen an den Landrat gerichtet worden.

Beteiligung muss rechtlich zulässig, finanzierbar und gut abgesichert sein

In einer Pressemitteilung des Landratsamtes wird vorangestellt, dass “jede Übernahme einer neuen Verpflichtung für den Landkreis Bamberg in Verantwortung für alle 150.000 Einwohner eine Prüfung voraussetzt, ob diese rechtlich zulässig, finanzierbar und gut abgesichert ist.” Das gilt auch für eine eventuelle Beteiligung am Schlachthof Bamberg.

Nachdem die Stadt Bamberg eine Beteiligung des Landkreises am Schlachthof Bamberg in den Raum gestellt hat, sind auch von den Verantwortlichen im Kreis zahlreiche Fragen an den Bamberger Landrat herangetragen worden. Landrat Johann Kalb: »Hier stünde eine langfristige finanzielle Bindung im Raum, die erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises hätte. Auch eine solche Entscheidung muss von den Kreisgremien in Verantwortung für die Gesamtbevölkerung und für 36 Gemeinden getroffen werden. – Wir sind rechtlich verpflichtet und es unserer Bevölkerung schuldig, nicht die ,Katze im Sack‘ zu kaufen.«

Die Zeiten werden nicht einfacher, heißt es in der PM, die Aufgaben nicht geringer. Die Landkreisordnung  definiert dabei verschiedene Pflichtaufgaben bayerischer Landkreise: den Bau und den Unterhalt der Kreisstraßen, die Einrichtung und der Unterhalt von Krankenhäusern, die Aufwandsträgerschaft für die weiterführenden staatlichen Schulen und die Schülerbeförderung, die Jugend- und Sozialhilfe, die Förderung der Gartenkultur- und Landespflege und die Abfallwirtschaft.

Wenn es die finanziellen Mittel zulassen, kann sich der Landkreis freiwillig betätigen zum Beispiel auf den Gebieten der Organisation des landkreisbezogenen ÖPNV, der überörtlichen Denkmal- und Kulturpflege, der Sportförderung, der Wirtschaft und des Tourismus.

Anteil des Schlachtaufkommens aus dem Landkreis Bamberg 

Entscheidungen von erheblicher Tragweite bedürfen einer gründlichen Bewertung. Im Falle der Beteiligung am städtischen Schlachthof müssen aus Sicht des Landkreises Bamberg unter anderem diese Themen und Fragen geprüft werden:

  1. Rechtliche Zulässigkeit
    Darf sich der Landkreis überhaupt an einem Schlachthof in der Stadt Bamberg beteiligen?
    In welcher Rechtsform wäre dies möglich?
    Sind (alle) Optionen für einen privatwirtschaftlichen Betrieb geprüft?
    Wer sind – zum Beispiel entlang des Einzugsbereiches und im Verhältnis der Schlachtzahlen  – weitere mögliche kommunale Partner/Gesellschafter?
  2. Betriebsergebnisse
    Welche Einnahmen, Ausgaben, Überschüsse oder Verluste hat der Schlachthof in den zurückliegenden zehn Jahren erzielt?
    Was ergibt sich daraus für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (unabhängige Wirtschaftsprüfer)?
  3. Investitionsbild
    Welche Investitionen wurden in den zurückliegenden zehn Jahren von wem getätigt?
  4. Investitionsstau (Gesamtbetrachtung)
    Welche Investitionen sind nötig für
    – das Gelände
    – die Gebäude
    – den Betrieb
    Welche Einschränkungen/Zusatzkosten lösen die Denkmalpflege (Weltkulturerbe) bei den Investitionen aus?
  5. Fördermittel
    Welche staatlichen Fördermittel stehen in Aussicht?
  6. Verpflichtungen
    Welche Schulden und welche Darlehen sind vorhanden und wie sollen diese zurückgeführt werden?
  7. Gewerbesteuereinnahmen
    Wie hoch waren die Gewerbesteuerzahlungen in den zurückliegenden zehn Jahren?
  8. Eigentumsverhältnisse
    Wem gehören die Grundstücke bzw. die Immobilien?
    Wem sollen diese künftig gehören?
  9. Anteil der Schlachtzahlen/Einzugsbereich/Regionalität
    Schlachtzahlen/Herkunft Tiere insgesamt
    Schlachtzahlen Tiere Landkreis Bamberg
    Anteil des Schlachtaufkommens aus dem Landkreis Bamberg am gesamten Schlachtvolumen
  10. Zukunftskonzept(e)
    Welche(s) (alternierenden) Zukunftskonzept(e) gibt es für den Betrieb des Schlachthofes in Bamberg (insbesondere Größe, Gesellschafter, Einzugsbereich)?
  11. Risikobewertung/Abhängigkeit/Sicherheit
    Schlachtzahlen nach Betrieben
    Art und Dauer vertraglicher Verpflichtungen
    Risikobewertung der Verlagerung von Schlachtungen
  12. Betriebsformen und (freie) Kapazitäten umliegender Schlachthöfe

Geschrieben: PM Landratsamt Bbg-mdw; veröffentlicht: 11.01.24; Bilder v. webzet (Titelbild ist i.d.R. Symbolfoto); BildNw:

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7 Gedanken zu “Landkreis will nicht die ,Katze im Sack‘ kaufen

  1. vlt will ja der landkreis gar nichts kaufen, vlt reicht es ja dem landkreis, wenn seine im landkreis ansässigen viehlandwirte ihre tiere in der stadt bamberg schlachten lassen können, weil es ja in der stadt soviele viehhaltende betriebe gibt, fast an jeder strassenecke einen.

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  2. Wortwörtlich genommen könnte man diese Reaktion vielleicht noch so bewerten, dass man eine Art Due Dilligence (= Sorgfaltspflicht, WebZ) anzetteln möchte.

    Aber eigentlich ist das ein Nein.

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    1. @ Baby Aga,
      was heißt hier “könnte man … noch so bewerten”? Daß sie wegen ihres BMIs nur Tofu-Schnitzel essen ist ja allen hier bekannt. Aber wir Normale, gesund und vernünftig essenden Bamberger brauchen einen Schlachthof, in dem man jederzeit frischestes Fleisch einkaufen kann!
      Denn wie heißt es so schön: “Fleisch ist ein Stück Lebenskraft!”
      Also muß der Bamberger Schlachthof erhalten werden. Dies ist für mich auch ein Teil des Weltkulturerbes Bamberg, auf den auch unsere Veggi-Grünlinge so stolz sind.

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      1. Der Schlachthof selbst ist ein Dienstleistungsbetrieb. Sie können da ein zum Verzehr geeignetes Tier hinbringen, schlachten lassen und die essbaren Tierhälften wieder mitnehmen. Was sie im Schlachthof nicht können ist Fleisch kaufen, genau so wenig wie sie bei den Verkehrsbetrieben Busse kaufen können. Falls Sie, wie die meisten Bamberger Bürger, den Schlachthof mit dem Böhnlein verwechseln, kann ich Sie beruhigen. Dieser schlachtet bereits seit zwei Jahren nicht mehr in Bamberg, sondern bezieht sein Fleisch da, wo es gerade am billigsten ist. Deshalb gibt es dort auch gerne mal Alpenrind aus Salzburg, obwohl Vion 30m nebenan 900 Rinder pro Woche schlachten lässt. Und da diese grösste Metzgerei seit letzten Sommer einer Schwäbischen Holding gehört, wird sich daran auch nichts ändern. Sie werden dort auch in Zukunft billiges Fleisch kaufen können, weil es nichts mit dem Bamberger Schlachthof oder der Region zu tun hat. Es ist furchtbar wie die Leute überhaupt keine Ahnung und Interesse daran haben, was bei ihnen auf dem Teller landet.

  3. Lustig, das sind weitestgehend die genau gleichen Fragen, welche die sojalatedrinkenden Neubürger aus der Nachbarschaft schon vor einem Jahr stellten und immer noch keine Antworten bekommen haben. Allmächd! Wie kann das nur sein?

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    1. Es kommt eben, wie in diesem Forum auch, primär darauf an, wer sie stellt. Sojalatte ist ein K.O.-Kriterium. Das muss schon von der Leberkässemmel- und Schweinshaxn-Fraktion kommen.

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Kommentare sind geschlossen.

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