21. Dezember 2024

Neue Regelung für Müllabfuhr tritt in Kraft

Ab April gelten in Bamberg für die Entleerung der schwarzen Restmülltonne neue Regelungen. Nur wenn diese eingehalten werden, wird die Tonne im Vollservice abgeholt und zurückgestellt. 

Das Leeren von Mülltonnen ist ein „Knochenjob“

Der April 2024 rückt näher und damit ein wichtiger Stichtag für die Nutzer der schwarzen Restmülltonne: Bei der Entleerung der schwarzen Tonne gilt ab 2. April, dass diese nur dann von Bamberg Service im Vollservice abgeholt und zurückgestellt wird, wenn die Regelungen der Abfallwirtschaftssatzung eingehalten werden. Damit werden zwingende Vorgaben des Arbeitsschutzes umgesetzt. Die Stadt Bamberg hatte seit Dezember 2023 umfassend über diese Änderung informiert.

Das Leeren von Mülltonnen ist ein „Knochenjob“. Bis zu 15 Kilometer legt ein Mülllader von Bamberg Service (BS)  am Tag zurück, damit aus gefüllten Restmülltonnen wieder leere werden. Für die schwarze Restmülltonne gibt es in der Stadt Bamberg nämlich den sog. Vollservice: Das bedeutet, dass die Mitarbeiter von BS die Restmüllbehälter vom Standplatz holen, in das Müllfahrzeug entleeren und wieder an ihren Platz zurückstellen. Im Lauf der Jahre hat sich allerdings eine Praxis eingebürgert, die aus dem „Knochenjob“ auch noch einen gefährlichen machen: Aus Kellern mit steilen Treppen und Tiefgaragen mit steilen Rampen holen die Mitarbeiter von BS teilweise die Restmülltonnen heraus. Dazu kommen beengte und teils unbefestigte Transportwege und in Einzelfällen sehr lang. In diesem Ausmaß und Umfang ist der Vollservice allerdings nicht in der städtischen Abfallwirtschaftssatzung vorgesehen. In vielen Fällen entspricht er darüber hinaus nicht den Vorgaben einschlägiger Arbeitsschutzvorschriften. Folge: Die Mitarbeiter von Bamberg Service sind einem stark erhöhtem Unfall- und Verletzungsrisiko ausgesetzt.

Einfachste Lösung: Teilservice wie bei der braunen und blauen Tonne

Ab April 2024 wird daher der Vollservice für die schwarze Restmülltonne satzungskonform umgesetzt, um die Gefährdung und die Belastung für die Beschäftigten wieder auf ein zumutbares Maß zu bringen. Dies stellt zugleich einen wichtigen Beitrag im Hinblick auf Gebührengerechtigkeit dar.

Ab 2. April 2024 erfolgt der Vollservice nur noch für diejenigen Müllbehälterstandorte, die den Erfordernissen der Abfallwirtschaftssitzung genügen. Für viele Haushalte bedeutet dies, dass sich die Situation der Müllentsorgung an ihren Grundstücken und Anwesen im Stadtgebiet ändern wird. Alleine die laut Satzung maximal zulässigen 15 Meter Transportweg zwischen Standplatz und Entleerungsort werden bei fast einem Drittel der im Stadtgebiet aufgestellten Restmüllbehälter deutlich überschritten. Darüber hinaus sind noch weitere Kriterien zu erfüllen, die dem Infokasten unten zu entnehmen sind.

Wer bis jetzt keine Maßnahmen am Standplatz ergriffen hat, damit dieser den Erfordernissen für den Vollservice entspricht, muss die schwarze Restmülltonne – genau wie jetzt schon die braune Biotonne und die blaue Altpapiertonne – selbst am Straßenrand bereitstellen („Teilservice“). Die Abfuhr des Restmülls bleibt also in jedem Fall gewährleistet. Wer nicht auf den Vollservice verzichten möchte, kann selbstverständlich weiterhin entsprechende Änderungen an seinem Müllbehälterstandplatz ergreifen.

Umfassendes Informations- und Beratungsangebot

Die Abteilung Entsorgung von BS hat rechtzeitig über die verschiedensten Medien vor dem Umsetzungsstart ausführlich informiert. Im Januar 2024 wurde allen Wohnungs- und Hauseigentümern ein Schreiben postalisch zugestellt, in dem auf die bevorstehende Änderung hingewiesen wird.

Zusätzlich besteht jederzeit die Möglichkeit, sich auf der Internetseite https://www.stadt.bamberg.de/vollservice das „Merkblatt Müllbehälterstandplätze im Voll- und Teilservice“ mit einer Checkliste herunterzuladen. In diesem Merkblatt sind alle relevanten Punkte für eine ordnungsgemäße Müllabfuhr aufgelistet und verständlich erläutert. Mit der Checkliste kann man schnell feststellen, ob an dem jeweiligen Anwesen Handlungsbedarf besteht. Bei den letzten Abfuhrterminen vor der Umsetzung in die Praxis wurden an nicht satzungskonformen Stellplätzen entsprechende Hinweise an den Mülltonnen angebracht.

Geschrieben: -mdw; veröffentlicht: 27.03.24; Bilder v. webzet (Titelbild ist i.d.R. Symbolfoto); BildNw:

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