Solaranlagen in der Altstadt jetzt möglich

Das vom Bayer. Landtag beschlossene Gesetz zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes  ist seit Juli d.J. in Kraft. Der Bausenat des Stadtrates betrachtet die wesentlichen Schwerpunkte der Novelle. 

Mehrkosten für denkmalverträgliche Anpassungen sind grundsätzlich förderfähig

Dächer der Altstadt (Sandgebiet).

“Das Gesetz beinhaltet in rund 20 Artikeln innovative Neuerungen im Bereich Denkmalpflege, wie etwa einen erleichterten Einsatz erneuerbarer Energien, fachlich verträglich und verantwortbar”, heißt es im Sitzungsvortrag des Baureferats für den  Bausenat. In der heutigen Sitzung (16 Uhr, Rathaus) werden den Senatsmitgliedern wesentliche Schwerpunkte der Novelle des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vorgestellt. 

  • Künftig besteht grundsätzlich die Möglichkeit für die Errichtung von Solaranlagen als Maßnahme zur Gewinnung erneuerbarer Energien oder zur energetischen Verbesserung in Einzeldenkmal- und Ensemblebereichen, soweit keine überwiegenden Gründe des Denkmalschutzes entgegenstehen.  
  • Bei Geothermieanlagen im im Denkmalbereich sind primär Standorte zu wählen, bei denen eine Zerstörung von Bodendenkmälern vermieden werden kann.
  • Mehrkosten für denkmalverträgliche Anpassungen von Anlagen erneuerbarer Energien (z.B. Anpassung an die Dachfarbe) sowie energetische Sanierungen sind … nun grundsätzlich förderfähig.
  • Das denkmalrechtliche Erlaubnisverfahren für Windenergieanlagen wurde ausschließlich auf Nähefälle im Umfeld von besonders landschaftsprägenden Denkmälern beschränkt.
Dächerlandschaft Innenstadt.

Schon vor der erfolgten Gesetzesänderung wurden Vollzugvorschriften erlassen

  • Auf eingetragenen Bodendenkmälern sind Sondengehen grundsätzlich untersagt; berechtigte Ausnahmen sind möglich. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.
  • Die Bayer. Ingenieurkammer wird festes Mitglied im Landesdenkmalrat. Im Gegenzug verringert sich die Zahl der von der Staatsregierung entsandten Mitglieder.
  • Der Veranlasser von archäologischen Grabungen hat die Kosten für die vorherige wissenschaftliche Untersuchung, die Bergung von Funden und Dokumentation von Befunden zu tragen, soweit ihm das zuzumuten ist.
Dächer der Altstadt (Berggebiet).

Bereits im Vorgriff auf die nun erfolgte Gesetzesänderung wurden Vollzugvorschriften erlassen, die anzuwenden sind. 

Zur Unterstützung des Vollzugs des Bayer.Denkmalschutzgesetzes mit den zugehörigen Vollzugsbestimmungen wurde zusammen mit dem Bayer. Landesamt für Denkmalpflege ein Projekt zur Erstellung eines Rahmenplans für Solarenergienutzung im Denkmalensemble gestartet. 

Der Bau- und Werksenat des Bamberger Stadtrates nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

Geschrieben: PM-mdw; veröffentlicht: 20.09.23; Bilder v. webzet (Titelbild ist i.d.R. Symbolfoto); FotoNw: 

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