Gebührenerstattung bei geringerer Müll-Leerung

Das Landratsamt Bamberg verschickt derzeit Abfallgebührenbescheide. Interessant dabei der Hinweis, dass bei den möglichen Jahresleerungen max. acht eingespart werden können.

Bei mehr Leerungen wird nachberechnet

In den kommenden Tagen erhalten rund 43.500 Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer im Landkreis Bamberg ihren Abfallgebührenbescheid. Darin erfolgen sowohl die Abrechnung der im Kalenderjahr 2023 tatsächlich in Anspruch genommenen Entleerungen der Restmülltonnen als auch die Festsetzung der Gebühren-Vorauszahlung für den Leistungszeitraum 2024.

Das Landratsamt (LrA)  bittet die Empfängerinnen und -empfänger der Bescheide folgende Informationen im Zusammenhang mit der Gebührenabrechnung zu beachten:

Der Abfallbehälter wird hydraulisch in das Müllfahrzeug geladen.
  • Die Anzahl der Mindestleerungen der Restabfallbehälter beträgt 18. Das bedeutet, dass von 26 im Kalenderjahr 2023 möglichen Jahresleerungen max. acht Einsparungen berücksichtigt werden konnten. Diese Regelung gilt auch für gewerbliche Kunden.
  • Bei der Berechnung der (viertel-)jährlichen Abschlagszahlungen wird von 24 Jahresleerungen ausgegangen. Werden mehr in Anspruch genommen, ergibt sich eine Nachberechnung, eine geringere Leerungsanzahl hat eine Gebührenerstattung zur Folge. Beides wird bei der ersten Fälligkeit 2024 verrechnet. Die erste Abbuchung ist für den 15. April vorgesehen.

Mit Rückfragen noch einige Tage warten

  • Wichtig: Mitteilungen über Änderungen von Bankverbindungen oder Eigentümern sind telefonisch nicht möglich und müssen schriftlich vorgenommen werden. Ein entsprechendes Änderungsformular kann auf der Internetseite des Landkreises unter „Abfallwirtschaft“ abgerufen werden.
  • Auch Änderungswünsche nach größeren oder kleineren Abfallbehältern müssen schriftlich erfolgen. Dazu kann auch die E-Mail-Adresse abfallgebuehren@Lra-ba.bayern.de  genutzt werden
  • Die Briefe mit den Bescheiden gehen an die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer bzw. die bestellten Hausverwaltungen als Gebührenschuldner. Mieterinnen und Mieter erhalten keinen eigenen Bescheid.

Die Abfallentsorgungsgebühr für private Haushalte im Landkreis Bamberg stellt eine Einheitsgebühr dar, d. h. alle Leistungen der Abfallwirtschaft (z. B. Bio- und Papiertonne, Sperrmüllabholung, Wertstoffhöfe, Problemmüllsammlung, usw.) sind darin enthalten und werden nicht gesondert berechnet.

In der Pressemitteilung des LrA heißt es abschließend: Erfahrungsgemäß gehen nach der Zustellung der Bescheide viele telefonische Nachfragen im Landratsamt ein. Da nicht auszuschließen ist, dass aufgrund von vermehrten Nachfragen zeitweise alle Leitungen besetzt sind, empfiehlt das Landratsamt mit Rückfragen einige Tage zu warten. 

Geschrieben: Pressestelle LRA Bbgmdw; veröffentlicht: 20.03.24; Bilder v. webzet (Titelbild ist i.d.R. Symbolfoto);

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2 Gedanken zu “Gebührenerstattung bei geringerer Müll-Leerung

  1. Um Müllgebühren einsparen zu können, werden dann wahrscheinlich einige “Ferkel” auf die Idee kommen, ihren Müll telweise im Wald oder im Heizkamin zu entorgen. Pfui…

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  2. Warum ist es in der Stadt Bamberg nicht möglich, bei geringerer Müll-Leerung einen teil der Gebühren zurück zu erstatten? Das wäre doch eine Belohnung dafür, wenn man sich bemüht sein Müllaufkommen zu reduzieren.

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