Urteilsspruch gegen die AfD

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat ein lang erwartetes Urteil zum Verdacht des Rechtsextremismus bei der AfD gesprochen:
„Mit diesem Urteil zeigen sich unsere Demokratie und unser Rechtsstaat als wehrhaft“, unterstreicht die Rhein-Zeitung aus Koblenz: „So weit es die Justiz betrifft, sind die Richter weder auf dem rechten noch auf dem linken Auge blind. Und auch andere Feinde der Verfassung wie Islamisten oder Verschwörungstheoretiker stoßen immer dann an Grenzen, wenn sie unseren Rechtsstaat infrage stellen. Ob der AfD der Urteilsspruch aus Münster bei der Wählerschaft schadet, ist offen. Aber er schlägt einen Pflock ein. Wer die AfD wählt, gibt seine Stimme einer Partei, die unter dem Verdacht des Rechtsextremismus steht“, betont die Rhein-Zeitung.
Die Augsburger Allgemeine meint: „Wunder sollte man sich von der Beobachtung durch den Verfassungsschutz nicht erwarten. Schon gar keine schnellen. Der AfD ist es gelungen, im Westen Deutschlands stabil Fuß zu fassen und im Osten sogar zu so etwas wie einer Volkspartei aufzusteigen. Es ist ein Irrglaube, dass die Wähler nicht wissen, wem sie ihre Stimme geben. Die Mär von den Protestwählern stimmt schon lange nicht mehr. Es ist schwer und die Rezepte sind alles andere als klar – doch letztlich wird es die Aufgabe nicht von Gerichten oder Behörden, sondern der anderen Parteien sein, die AfD einzuhegen. Sie müssen Wege finden, wie sie die Menschen wieder von ihrer Politik überzeugen, ohne dabei eigene Ideale zu verraten“, mahnt die Augsburger Allgemeine.

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