Was im Sommer auf dem Balkon erlaubt ist

Wird es draußen wärmer, verbringen viele Mieter gerne Zeit auf ihrem Balkon. Vieles ist dort gestattet, doch sollte man auch Rücksicht auf die Nachbarn nehmen. Zudem gelten bestimmte Regeln.

Die nahende Fußball-EM empfinden viele als Gemeinschaftsereignis 

Besonders wenn große Freiluftereignisse anstehen, dann drängt es viele auch bei sich zuhause ins Freie. Am gemütlichsten ist es, wenn das im eigenen Garten oder auf dem Balkon sein kann. Die nahende Fußball-EM ist für viele ein Gemeinschaftsereignis empfunden, bei dem man sich mit Freunden und Verwandten draußen zusammensetzt.  Für Jubellaute und das Anbringen von Fahnen wird man unter Umständen noch auf Verständnis stoßen – wobei  volks- oder ehrverletzende Fahnen grundsätzlich verboten sind. kritischer wird es aber zB. beim Musikhören an lauschigen Abenden. Hier gelten für Mieter generelle Regeln. 

Grundsätzlich erlaubt auf dem Balkon sind Tische, Stühle, Sonnenschirme, Blumenkästen und andere Dekorationen. Bei Pflanzen und Blumen muss darauf geachtet werden, dass diese die Nachbarn nicht beeinträchtigen, z. B. durch herunterfallende Blätter oder Wurzeln.

Eventuell erlaubt (mit Einschränkungen) ist das Grillen auf dem Balkon. Das hängt vom Mietvertrag und der Hausordnung ab. In einigen Fällen ist Holzkohlegrillen verboten, während Elektrogrills erlaubt sein können.

Musik hören auf dem Balkon ist erlaubt, solange die Lautstärke die Nachtruhe oder die Ruhezeiten der Nachbarn nicht stört.

Probleme im persönlichen Gespräch mit den Nachbarn klären

Feiern ist grundsätzlich auch außerhalb von gesellschaftlichen Großereignissen auf dem Balkon erlaubt, sollten aber aus Rücksicht auf die Nachbarn nicht in späten Abendstunden stattfinden. In der Regel gilt zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens die Nachtruhe. Während dieser Zeit sollte der Balkon nicht mehr genutzt werden.

Grundsätzlich verboten ist Lärm, der die Nachbarn unzumutbar belästigt. Dazu gehört laute Musik, aber auch Lärm durch handwerkliche Tätigkeiten oder Renovierungsarbeiten.  

Die Hausordnung kann weitere Regelungen enthalten, die für alle Mieter verbindlich sind. Bei Unsicherheiten über das, was auf dem Balkon erlaubt ist, sollte man sich immer an den Vermieter oder die Hausverwaltung wenden.

Wenn ein Nachbar keine Rücksicht nimmt und man durch dessen Handlungen beeinträchtigt wird, sollte man als Erstes mit dem Nachbarn sprechen und sich nicht direkt an den Vermieter wenden. Das persönliche Gespräch trägt am ehesten dazu bei,  das Verhältnis zu den Nachbarn nicht zu gefährden. Falls ein Gespräch mit dem Nachbarn nicht hilft, kann man sich dann an den Vermieter wenden. Dieser schreibt in der Regel dem Mieter und teilt ihm mit, dass dieser die Störung unterlassen soll. Wenn auch das nichts nützt, kann eine Abmahnung des Vermieters erfolgen.

Geschrieben: -mdw; veröffentlicht: 14.05.24; Bilder v. webZ (Titelbild ist i.d.R. Symbolfoto); BildNw: WebZ

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