Wie kann man Übermittlung von Daten widersprechen?

Für manche Bürgerinnen und Bürger ist es eine wichtige Angelegenheit: Einzelnen regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde widersprechen zu können.

Gegen welche Datenübermittlung kann Widerspruch eingelegt werden?

In einer Pressemitteilung verlautet die Stadt Bamberg, dass Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde Widerspruch einzulegen. Dieser Widerspruch nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) gilt jeweils bis zum Widerruf. Gegen folgende Datenübermittlungen kann ohne Angabe von Gründen der Weitergabe persönlicher Daten widersprochen werden:

  •  Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
  • Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören.
  • Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
  • Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse und Rundfunk
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren

Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können entweder schriftlich an Stadt Bamberg, Einwohnerwesen, Promenadestraße 2a, 96047 Bamberg, oder per Mail an ewo@stadt.bamberg.de gerichtet werden. Oder in Ausnahmefällen durch persönliches Erscheinen bei der Stadt Bamberg, Infothek im Rathaus am ZOB, Promenadestraße 2a, 96047 Bamberg, zu den Öffnungszeiten von Montag bis Donnerstag, 8 bis 18 Uhr, und Freitag, 8 bis 14 Uhr, vorgenommen werden.

Die Eintragungsmöglichkeit der Übermittlungssperre finden Bürgerinnen und Bürger auf der Homepage der Stadt Bamberg https://www.stadt.bamberg.de/ordnungsamt/Einwohnerwesen unter dem Reiter „Externe Links“.

Es ist wichtig, sich über die verschiedenen Aspekte dieser Thematik zu informieren und eine eigene Meinung zu bilden.

Geschrieben: -mdw; veröffentlicht: 27.04.24; Bilder v. webzet (Titelbild ist i.d.R. Symbolfoto); BildNw:

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2 Gedanken zu “Wie kann man Übermittlung von Daten widersprechen?

  1. Tja. Der Beitragsservice kriegt die Meldedaten todsicher. Und das ziemlich zackig. Nix mit Widerspruch. Das ist nicht selten die erste Post, die nach dem Umzug eintrudelt. Also immer schön Namensschildchen an den Briefkasten, so wie in analogen Zeiten.

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    1. Der Beitragsservice ist im Medienstaatsvertrag, ehemals Rundfunkstaatsvertrag, geregelt. Verträge können auch neu verhandelt oder gekündigt werden….wenn es die grün-roten Khmer nur wollen würden. Wollen sie aber nicht! So einfach ist das und deswegen fällt Ihre unterschwellige Kritik Ihnen wieder auf die eigenen Füße.

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